Auch im Frühlingssemester 2008 findet wieder ein vorlesungsbegleitendes Tutorat mit praktischen Fällen im Handels- und Wirtschaftsrecht II statt.
Es werden Fälle zu folgenden Themen besprochen:
Termine und Hörsäle
Das Tutorat findet ab dem 21. April wöchentlich statt, und zwar gemäss folgender Liste.
Die Gruppeneinteilung geschieht wie folgt:
Gruppe 1 (A-G): jeweils Montags 16 - 18 Uhr im RAI-J-031
Gruppe 2 (H-P): jeweils Dienstags 12 - 14 Uhr im KO2-F-174
Gruppe 3 (Q-Z): jeweils Mittwochs 12 - 14 Uhr im KO2-F-172
Stempelfälle
Die Fälle 4 und 5 können als "Stempelfälle" (mit Ausweis über genügende Leistungen in den Lehrveranstaltungen gemäss § 15 Ziff. 3 der Promotionsordnung) gelöst werden werden. Die Teilnehmerzahl für das Verfassen der Stempelfälle ist jeweils auf 20 Studierende beschränkt, weshalb eine Anmeldung nötig ist. Die Anmeldung ist erst nach der Aufschaltung des entsprechenden Falles möglich, also ab dem 24. (Fall 4) bzw. 31. März (Fall 5). Bitte senden Sie zur Anmeldung ein E-Mail an Romana Weber (Fall 4) bzw. Marcel Küchler (Fall 5). Sie erhalten danach eine Bestätigung, dass Sie den Fall schreiben können. Senden Sie Ihre Fallbearbeitung an Romana Weber, Lehrstuhl Weber, Rämistrasse 74 / 38, 8001 Zürich, bzw. an Marcel Küchler, Zurlindenstrasse 80, 8003 Zürich. Bitte halten Sie sich für die Abgabe der Fälle unbedingt an die o.g. Liste mit Terminen (Einsendeschluss). Später eingereichte Fälle können nicht berücksichtigt werden.
Für die Teilnahme am Tutorat allein (d.h. die Besprechungen der einzelnen Fälle) ist keine Anmeldung erforderlich.
Hinweise zur Bearbeitung der Stempelfälle:
Die Arbeit umfasst:
Die Blätter sollen nur auf einer Seite beschrieben werden; rechts ist ein breiter Rand (5 cm) für Korrekturen freizulassen.
Die Arbeit ist durch Titel und Abschnitte klar zu gliedern. Der Aufbau soll den Gedankengang widerspiegeln. Die Sprache ist möglichst klar zu halten. Dem gut verständlichen Satzbau, der einwandfreien Orthographie und der sorgfältigen Interpunktion ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Zitierweise soll einheitlich und korrekt sein. Das vollständige Zitat eines Werkes hat nur im Literaturverzeichnis zu erfolgen. Innerhalb des Textes kann abgekürzt werden, sofern sich dadurch keine Verwechslungen ergeben.
Das Literaturverzeichnis hat sämtliche zitierten Kommentare, Lehrbücher, Zeitschriftenaufsätze usw. in alphabetischer Reihenfolge der Verfassernamen zu enthalten. Nicht aufzuführen sind Gesetze und Gerichtsentscheide.
Unnötige, verallgemeinernde und weitschweifige Ausführungen sind generell zu vermeiden. Bei der Lösung des Falles ist strikt vom vorgegebenen Sachverhalt auszugehen. Dieser darf nicht durch Hypothesen ergänzt werden. Es sollen keine Fragen beantwortet werden, die nicht in der Aufgabenstellung enthalten sind und nichts zur Lösung des Falles beitragen.
Der Fall ist aufgrund des Gesetzes zu bearbeiten. Wo das Gesetz auslegungsbedürftig ist oder Lücken aufweist, müssen Literatur und Judikatur zu Hilfe gezogen werden.
Eine individuelle Fallbearbeitung ist Bedingung. Gruppenarbeiten werden nicht akzeptiert.
Ferner halte man sich an die Empfehlungen (insbesondere zum Plagiat!) in: Forstmoser Peter/Ogorek Regina: Juristisches Arbeiten, 3.A., Zürich 2003 sowie an die Musterlösung für die HaWi-Übungen.
Alle Fälle können zum Zweck der Lernkontrolle für eine Kurzkorrektur bei den Tutoren eingereicht werden (ohne Stempel). Halten Sie sich hierfür möglichst an eine stichwortartige Lösung von maxmal zwei Seiten A4.
Gleichzeitiger Besuch der Vorlesung Handels- und Wirtschaftsrecht II. Die Tutorate nehmen Bezug auf die in der Vorlesung behandelten Themen.