Oberassistenz für Handels- und Wirtschaftsrecht

Probeklausur im Handels- und Wirtschaftsrecht

Zentrale Informationsseite zu Probeklausuren

Unter http://rwiweb.unizh.ch/veranstaltungen_fak/main.htm finden sich neu an zentraler Stelle Informationen zu allen Probeklausuren des RWI.

Nächste Probeklausur

Die nächste Probeklausur findet am 30. April 2008 von 1300-1600 Uhr im KO2 F 150 statt, die Besprechung am 21. Mai von 14-16 Uhr ebenfalls im KO2 F 150. 

Bitte nehmen Sie Papier, Schreibmaterial und ein Obligationenrecht mit.

Die Probeklausur wird neu von Herrn Reto Heizmann, http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/obas/oa-heizmann.html, durchgeführt.

Gedanken zur Prüfungsvorbereitung und zur schriftlichen Prüfung

Weniger ist mehr

Versuchen Sie vor allem, die Grundlagen gut zu verstehen! Es bringt nichts, wenn Sie Details zur Corporate Governance lernen, aber nicht verstehen, wie man eine Verantwortlichkeitsklage abhandelt. Lesen Sie lieber langsam und genau ein dünnes Buch als schnell und oberflächlich einen dicken Wälzer! Schreiben Sie sich dabei Zusammenfassungen, die Sie kurz vor der Prüfung zur Repetition brauchen können! 

Erstellen Sie sich im Lauf der Zeit eine Liste mit ein paar Dutzend Entscheiden, die Sie für wichtig halten - gerade auch mit der neueren Rechtsprechung. Nehmen Sie sich diese Entscheide gegen Ende der Lernzeit einmal vor, lesen Sie sie eingehend und erstellen Sie kurze Zusammenfassungen. Sie erhalten damit eine gute Repetition des Stoffs und sind up-to-date was die neueste Rechtsprechung angeht. 

"Sie müssen den Stoff nicht lernen, Sie müssen ihn studieren!" (Zitat Prof. R. Zäch) 

Überlegen Sie sich, wozu die behandelten Regelungen da sind und warum die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen im Gesetz stehen! Versuchen Sie, Querverbindungen herzustellen! Lernen Sie den Stoff nicht einfach auswendig. Die Frage nach dem Warum ist mit Abstand die wichtigste Frage, die Sie sich im Studium stellen können.

Ein solches Vorgehen hat im Übrigen den Vorteil, dass man sich die Dinge auch längerfristig merken kann...

Systematik ist der Schlüssel zum Erfolg,...

Eine systematische Vorgehensweise beim Lösen der Prüfung ist eine der wichtigsten Voraussetzung für den Erfolg. 

Auch wenn man zentrale Fragen der Prüfung nicht "richtig" beantwortet hat: Eine saubere Subsumtion unter die einschlägigen Normen reicht meist für eine genügende Note! Zudem fallen die Knackpunkte bei einer systematischen Vorgehensweise in der Regel ganz von selbst auf, sodass man sie zumindest nicht übersieht.

Überlegen Sie sich bereits beim Studium, wie Sie die häufig geprüften Konstellationen wie Verantwortlichkeitsklage, Anfechtungsklage, organschaftliche Vertretung etc. abhandeln würden. Auch im Kartell- und Lauterkeitsrecht ergeben sich schon aus dem Gesetz klare Schemata, denen Sie folgen sollten (vgl. dazu die Probeklausuren von WS 05/06 und 04/05).

...und zwar sowohl in der Grobstruktur der Lösung...

Gehen Sie beim Lösen nach dem Muster Sachverhaltsanalyse, Problemanalyse (Schlüsselfragen), Disposition und Ausformulieren vor (abzugeben ist natürlich nur die ausformulierte Lösung).

Die ausführliche Sachverhaltsanalyse verhindert, dass Sie Details im Sachverhalt übersehen. Das geschieht häufiger als man denkt! Erstellen Sie Skizzen, machen Sie Notizen, zeichnen Sie den Zeitablauf auf. 

Mit der  Problemanalyse erreichen Sie es, die zentralen Probleme zu erkennen: Schreiben Sie sich die zentralen Fragen des Falles und die vor deren Beantwortung zu klärenden Vorfragen auf!

Eine gute Problemanalyse führt meist ganz von selbst zu einer sinnvollen Gliederung der Lösung. Überlegen Sie sich auf jeden Fall eine solche Gliederung (Disposition) für die Lösung, bevor Sie zu schreiben anfangen. Auch im HaWi ist übrigens das Anspruchsschema oft die beste Wahl.

Lösen Sie den Fall nach Möglichkeit stichwortartig für sich, bevor Sie mit Schreiben anfangen. Denken Sie die Lösung dem Schreiben durch! Denn wenn Sie die Probleme erst während des Schreibens erkennen, haben Sie womöglich schon zuviel Zeit mit Unnützem vergeudet. 

Handeln Sie nur Normen ab, die für die Beantwortung der gestellten Fragen relevant sind und deren Anwendung zumindest nahe liegend scheint. Prüfen Sie alle Tatbestandsmerkmale durch, wenn Sie nicht absolut sicher sind, dass die Anwendung an einem Tatbestandsmerkmal scheitert. Ansonsten kürzen Sie ab und nennen nur das eine Tatbestandsmerkmal, das die Anwendung der Norm verhindert.

...als auch in der Feinstruktur!

Eine Klausur ist kein Mittelschulaufsatz, sondern ein klar strukturierter juristischer Text! Achten Sie auch auf eine saubere Feinstruktur.

Falls Sie tatsächlich noch nie etwas von Begriffen wie Obersatz, Untersatz und Schluss gehört haben sollten, ist es jetzt höchste Zeit, sich mit den Grundlagen der juristischen Argumentation auseinanderzusetzen! Lesen Sie dazu in Peter Forstmosers "Einführung in das Recht" (3. A. Bern 2003) den § 21.

Der Text muss für jede Norm nach Tatbestandsmerkmalen aufgegliedert sein. Verwenden Sie Zwischentitel für die Tatbestandsmerkmale. Handeln Sie jedes für sich nach dem Schema Obersatz-Untersatz-Schluss ab und ziehen Sie am Ende ein Fazit zur Anwendbarkeit der Norm und der Rechtsfolge (vgl. die Mustersubsumtion und die Musterlösung)

Übung macht den Meister

Sie müssen an der Prüfung eine praktische Arbeit leisten und den Stoff nicht nur theoretisch beherrschen. Ohne eingehendes Üben werden Sie wahrscheinlich scheitern!  

Beginnen Sie möglichst früh, Fälle zu lösen! Dies wird Sie am Anfang zwar viel Zeit kosten und geht  nur unter Beizug von Literatur. Dennoch: Sie werden feststellen, dass Sie die Lösungen, die Sie bei der praktischen Arbeit an Fällen erarbeitet haben, nicht mehr so leicht vergessen, und dass Sie mit der Zeit Routine entwickeln. Gegen Ende der Lernzeit sollten Sie zudem mehrere Fälle "in Echtzeit" und ausschliesslich mit den bei Prüfungen zulässigen Hilfsmitteln lösen und vollständig ausformulieren, um sich auf die Prüfungssituation vorzubereiten. 

Die unten publizierten alten Probeklausuren sowie die bei den Lehrstühlen (meist auf dem Netz) verfügbaren alten Prüfungen können für derartige Übungen als Grundlage dienen. Im Weiteren ist auf die Fallsammlung von Weblaw http://www.weblaw.ch/studentsinn/uebersicht.asp sowie auf das Übungsbuch Lukas Blättler/Oliver Untersander, Fälle und Lösungen im Handels- und Wirtschaftsrecht, Zürich 2000, zu verweisen.

Lerngruppen geben Sicherheit

Sodann ist es sehr wichtig, dieserart vorbereitete Fälle in Lerngruppen zu besprechen. Und zwar auch dann, wenn die Lösung des Falls bereits publiziert wurde, wie dies in letzter Zeit üblich geworden ist. Sie werden sich eine richtige Lösung nicht merken können (und diese erst recht an einer Prüfung nicht mehr wiedergeben können), wenn Sie ihre selbst erarbeitete Lösung nur mal eben kursorisch mit dem auf dem Netz publizierten Lösungsvorschlag vergleichen!

Besprechungen in Lerngruppen helfen Ihnen im Übrigen, den Stoff im Rahmen der Diskussion zu wiederholen, Unsicherheiten bei sich selbst und in den erarbeiteten Lösungen zu finden und zu bereinigen und das eigene Niveau mit demjenigen anderer Kandidaten zu vergleichen (was durchaus beruhigend wirken kann...). Bereiten Sie die Besprechungen eingehend vor. Lesen Sie die entsprechenden Bereiche im Lehrbuch. Stellen Sie Zusatzfragen in der Runde und ergänzen Sie den Sachverhalt mit Varianten.

Die Musterfälle

Die untenstehenden Lösungsschemata sind sehr ausführlich gehalten, um die nötige systematische Vorgehensweise aufzuzeigen und möglichst alle vertretbaren Lösungsansätze zu erfassen. Die an der Prüfung zur Verfügung stehende Zeit reicht regelmässig nicht aus, um eine derart ausführliche Lösung zu verfassen. Ferner wird die Benotung nicht an der  abstrakten Maximalpunktzahl ausgerichtet, sondern so festgelegt, dass eine angemessene Durchfallquote erreicht wird. Bereits ein Bruchteil der theoretischen Maximalpunktzahl reicht damit regelmässig aus, um eine genügende Note zu erreichen.

Es standen jeweils 2.5 Stunden zur Verfügung.

WS 07/08 (für Vogt/Weber): Sachverhalt, Lösungsschema, Statistik.
SS 07 (für Heinemann/Zobl): Sachverhalt, Lösungsschema, Statistik.
WS 2006/07 (für Forstmoser/Weber): Sachverhalt, Lösungsschema
SS 06 (für Vogt/von der Crone): Sachverhalt, Lösungsschema, Statistik.
WS 2005/06 (für Zobl/Zäch): Sachverhalt, Bilanzen, Lösungsschema, Statistik.
SS 05 (für Forstmoser/Weber): Sachverhalt, Lösungsschema, Statistik.
WS 2004/05 (für Zobl/Zäch): Sachverhalt, Punkteschema, Musterlösung, Statistik
SS 2004 (für Vogt/von der Crone): Auf Anfrage von Simon Schlauri erhältlich. Dieser Sachverhalt dient im FS 08 erneut als Probeklausur. 
WS 2003/04 (für Forstmoser/Weber): Sachverhalt, Lösungsschema